Telefonische Krankschreibung wieder eingeführt
Ab 07. Dezember 2023 ist eine telefonische Krankschreibung für 5 Tage bei leichten Beschwerden möglich.
Der Beschluss im Detail:
- Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.
- Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
- Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
- Bedingung ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.
- Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
- Die telefonische Krankschreibung stellt die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes nicht in Frage. Standard bleibt die unmittelbar persönliche Untersuchung.
Der G-BA-Beschluss tritt mit Wirkung zum 7. Dezember 2023 in Kraft.