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telefon_icon07808-948-40mail_iconMailuhr_iconSprechzeiten

Telefonische Krankschreibung wieder eingeführt

Ab 07. Dezember 2023 ist eine telefonische Krankschreibung für 5 Tage bei leichten Beschwerden möglich.

Der Beschluss im Detail:

  • Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) kann nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen.
  • Dies gilt für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik vorweisen. Ob das im konkreten Fall so ist, entscheiden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
  • Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob die Feststellung der AU telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung per Video oder unmittelbar persönlich nötig ist.
  • Bedingung ist, dass Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind.
  • Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden.
  • Die telefonische Krankschreibung stellt die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontaktes nicht in Frage. Standard bleibt die unmittelbar persönliche Untersuchung.

Der G-BA-Beschluss tritt mit Wirkung zum 7. Dezember 2023 in Kraft.