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Die Patientenverfügung

Jeder von uns kann, gleich in welchem Alter, in die Situation geraten, nicht selbst einwilligungsfähig zu sein. Gut, wenn man für diesen Fall bereits vorgesorgt hat, dann muss kein Betreuungsrichter hinzugezogen werden, sondern wir können mit Hilfe Ihrer Patientenverfügung und Ihrem eingesetzten Bevollmächtigten, Entscheidungen in Ihrem Sinn treffen.

Die Malteser stellen hierzu eine Vorlage für eine Patientenverfügung auf Ihrer Internetseite zur Verfügung. Weiterhin gibt es eine dazugehörige Broschüre, die als Wegweiser dient und die einzelnen Bestandteile erläutert. Da eine Patientenverfügung selten den exakten Willen für alle konkreten Situationen wiederzugeben vermag, empfehlen wir zusätzlich auch die Einsetzung eines Bevollmächtigten mittels einer Vorsorgevollmacht und eine vorsorgliche Betreuungsverfügung mit auszufüllen. Alle 3 Dokumente finden Sie hier: