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Gesundheits-Check-up

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, die von der Krankenkasse bezahlt wird.
Bei dem Check-up sollen gesundheitliche Risiken und Vorbelastungen abgefragt und Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Zwischen 18 und 34 Jahren zahlt die Kasse eine einmalige Gesundheitsuntersuchung.

Ab 35 Jahren zahlt die Kasse regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Dabei werden folgende Untersuchungen durchgeführt:

  • Anamnese
  • Körperliche Untersuchung
  • Kleine Laboruntersuchung des Blutes und des Urins
  • Beratung über die Untersuchungsergebnisse
  • Check des Impfstatus
  • Hautkrebs-Screening kann ggf. in Verbindung mit dem „Check-up“ durchgeführt werden
  • Seit Oktober 2021 einmalige laborchemische Untersuchung auf eine Hepatitis-B und Hepatitis-C-Virusinfektion 

Ab 50 Jahren bis 54 Jahren ist eine einmalige ausführliche gezielte Beratung hinsichtlich einer Darmkrebsfrüherkennung vorgesehen inklusive jährlichem Test auf verborgenes Blut im Stuhl (iFOBT) oder eine einmalige Früherkennungs-Darmspiegelung, die frühestens nach 10 Jahren wiederholt werden kann. Ab 55 Jahren kann, solange noch keine Früherkennungs-Darmspiegelung in Anspruch genommen wurde, der Test auf Blut im Stuhl alle zwei Jahre weiter als Kassenleistung durchgeführt werden.

Ab dem Alter von 65 Jahren können sich Männer einmalig mittels Ultraschalluntersuchung auf eine Erweiterung der Bauchschlagader (Bauchaortenaneurysma) untersuchen lassen – dieses Angebot gilt nicht für Frauen.